Standards zum Schutz Minderjähriger
In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung von sexualbezogener Kriminalität und den Schutz Minderjähriger sowie unter Berücksichtigung der Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und in Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern, übernimmt das Hotel Logos in Zakopane (34-500) in der Grunwaldzka 10 (im Folgenden Hotel Logos genannt) die Standards zum Schutz Minderjähriger (auch „SOM“, „Standards“ genannt). Dieses Dokument stellt eine Zusammenstellung von Grundsätzen und Verfahren dar, die im Falle eines Verdachts angewendet werden, dass einem Kind, das sich im Hotel Logos aufhält, Schaden zugefügt wird, sowie zur Prävention solcher Gefahren, wobei die Situation von behinderten Kindern und Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen berücksichtigt wird.